GEMA für DJs: Was ihr zahlen müsst

GEMA für DJs: Was ihr zahlen müsst

GEMA und DJ – ein Thema was immer wieder Fragen aufwirft und dabei immer aktuell bleibt. Denn die GEMA schützt das Urheberrecht von Komponisten und Textern und regelt nicht nur die Vervielfältigung, sondern auch die öffentliche Wiedergabe von Musik.

Ihr als DJs und besonders als mobile DJs, die auf verschiedensten Arten von Veranstaltungen spielen, solltet daher gut informiert sein. Deshalb haben wir für euch pünktlich zum Jahreswechsel überprüft, ob die Fakten in unserem vorherigen Artikel zum Thema noch stimmen. Was die GEMA macht, wer sie ist und wieso ihr als DJ wieviel bezahlen müsst, erfahrt ihr also top aktuell bei uns.

Was macht die GEMA?

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist ein Zusammenschluss von Künstlern aus dem Musik- und Textspektrum in Deutschland. Sie dient dazu, die Urheberrechte vor allem in Zeiten der Online-Verbreitung von Inhalten zu sichern.

Kurz gesagt sorgt die GEMA also dafür, für ihre Mitglieder die ordentliche Vergütung ihres schöpferischen Werkes einzufordern und an die entsprechenden Mitglieder auszuzahlen. Ein Musiker, der sich als Mitglied bei der GEMA registriert, muss sich also nicht mehr selbst darum kümmern, Gebühren für die öffentliche Nutzung seiner Songs bei Radiosendern oder Veranstaltern einzutreiben, sondern gibt dies an die GEMA ab.

Außerdem vertritt die GEMA auch einige Schwester-Gesellschaften aus dem Ausland und schützt damit das Copyright von Musikern auf der ganzen Welt. Das heißt, dass auch viele Songs aus anderen Ländern von GEMA-Gebühren betroffen sind.

Wann muss ein DJ der GEMA Abgaben zahlen?

Ein professioneller DJ muss der GEMA dann etwas zahlen, wenn er in Clubs oder auf öffentlichen Veranstaltungen Musikstücke wiedergibt, die von GEMA-Mitgliedern stammen und nicht auf Originaltonträgern abgespielt werden. Im Zweifel ist das jeder eurer gespielten Songs, den ihr einmal kopiert habt. Zum Beispiel von CD oder Platte auf euren Laptop oder von iTunes in die Datei für das Set des Abends.

Diese Gebühr ist auf eine Regelung vom 1. April 2014 zurückzuführen. Seitdem müssen DJs jedes einzelne (!) Musikstück, das sie verwenden, selbst lizenzieren. Vorher waren Clubbetreiber oder Partyveranstalter für die Lizenzierung verantwortlich.

Jetzt müsst ihr jeden Track und jeden zur öffentlichen Wiedergabe kopierten Datenträger bei der Bezirksdirektion in eurem Wohnort anmelden.

Ausnahmen: Wann müssen keine GEMA-Abgaben gezahlt werden?

Nur in wenigen Ausnahmefällen könnt ihr die GEMA-Gebühr umgehen. Dann müsst ihr allerdings streng darauf achten, dass diese so auch eingehalten werden. Daher stellt sich dringend die Frage, ob es sich für euch wirklich lohnt, die Jahresgebühr zu sparen. Aber das entscheidet ihr am besten selbst.

Hier die Ausnahmen im Überblick:

  • Ihr könnt zu 100 Prozent belegen, dass der Künstler nicht bei der GEMA angemeldet ist und ihr die Nutzungsrechte vom Künstler erhalten habt. Dabei ist es auch wichtig zu überprüfen, ob in einem Mix Teile eines GEMA-Songs vorhanden sind. Denn dann gilt auf jeden Fall wieder die GEMA-Gebühr.
  • Ihr spielt ausschließlich auf nicht öffentlichen Veranstaltungen. Was genau das bedeutet, erfahrt ihr weiter unten im Artikel.
  • Ihr spielt ausschließlich Musik, die vom Originaltonträger stammt und nicht kopiert wurde. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ihr ausschließlich mit Platten auflegt oder eure Songs direkt aus der iTunes Library abspielt, ohne sie vorher auf euren Laptop etc. zu kopieren.

Was kostet die GEMA-Lizenz?

Für einen DJ richtet sich die Höhe der GEMA-Gebühren nach den Vergütungssätzen VR-Ö.

Das bedeutet:

Für jede Kopie, die ihr lizensiert, müsst ihr 0,14 € bezahlen. Egal, ob ihr dabei mehrere Songs einmal kopiert oder einen Song mehrfach – bezahlt wird für die Kopie, nicht den Titel.

Für größere Mengen an Kopien gibt es Pauschalen. Derzeit müsst ihr in der Jahrespauschale für 500 Kopien beispielsweise 59 € zahlen oder für eine Sicherungskopie (einen Datenträger) mit egal wievielen Stücken einmalig 125 €.

Wollt ihr alte Kopien von Songs nun lizensieren, dann verhält sich das so:

Ihr bezahlt einmalig 250 € für alle euren alten Kopien, die ihr vor dem 01.01.2018 erstellt habt. Oder / und ihr bezahlt für jede weitere Sicherheitskopie 125 € pro Datenträger, die Anzahl der Tracks darauf spielt allerdings keine Rolle.

Backups von Audiodateien, die nur zur Sicherung und für den privaten Gebrauch genutzt werden, sind bislang kostenlos, so lange ihr sie nicht plötzlich öffentlich verwendet.

Was ist mit eigenen Remixes?

Habt ihr einen Mix erstellt und wollt diesen als Audio-Datei oder CD veröffentlichen oder verkaufen, müsst ihr vorab einige rechtliche Fragen klären:

  1. Wendet euch an den Komponisten bzw. den Musikverlag und holt euch eine Genehmigung zur Veränderung seines Werkes.
  2. Wenn ihr bei einem Mix Aufnahmen von CDs oder Vinyl nutzt, müsst ihr auch die Hersteller dieser Tonträger, d. h. die Plattenfirmen, um Erlaubnis für die Nutzung der Aufnahme fragen. Habt ihr das abgeklärt und euren Mix kreiert, könnt ihr diesen als DJ selbst als urheberrechtlich geschütztes Werk bei der GEMA anmelden. Dafür müsst ihr allerdings GEMA-Mitglied werden. Ihr bekommt dann anteilige Tantiemen, wenn euer Werk von einer anderen Person oder Institution öffentlich wiedergegeben wird. Der Rest geht in die Kasse der GEMA und an den Komponisten. Wenn ihr aber einen vollständig eigenen Track komponiert habt, bekommt ihr natürlich den kompletten Urheberanteil, die GEMA behält aber ihren Teil nach wie vor.

Öffentliche vs. private Party

Die o. g. Angaben gelten für die Wiedergabe von Musikwerken auf öffentlichen Veranstaltungen. Private Partys sind davon nicht betroffen. Wo privat aufhört und öffentlich anfängt, hat die GEMA in einer reichlich komplizierten Klausel formuliert.

Quintessenz:

Privates Musikhören liegt dann vor, wenn alle beteiligten Personen mehr oder weniger befreundet oder verwandt sind. Beispiel: Eine Geburtstagsparty zu Hause ist privat, eine betriebliche Weihnachtsfeier ist es nicht.

Dass die Grauzone riesig ist, ist klar. Was ist mit Musik auf Verlobungs- und Hochzeitsfeiern? Was ist, wenn ihr als DJ auf einer Geburtstagsfeier auflegt, auf denen eben nicht alle Gäste miteinander befreundet sind? Was ist mit Feiern im kleinen Familienkreis, aber in öffentlicher Location, wo z. B. auch der Kellner etwas von der Musik mitbekommt?

Hier gab es mittlerweile Urteile, die Licht ins Dunkel bringen. Eine Hochzeit, egal wie groß sie ist, gilt als privat. Auch wenn Kellner anwesend sind. Sobald jedoch fremde Personen hinzukommen, die nicht direkt eingeladen waren, gilt die Hochzeitsfeier wieder als öffentlich. Ähnlich dürfte es sich mit einer Geburtstagsfeier verhalten.

Wenn ihr daher ausschließlich privat auflegt, benötigt ihr keine GEMA-Lizenzen. Dann müsst ihr jedoch unbedingt darauf achten, dass die Veranstaltungen privat bleiben. Da solltet ihr euch auf jeden Fall die Frage stellen, ob sich die Mühe lohnt.

Und noch eine ganz andere Frage stellt sich angesichts des Lizenz-Wirrwarrs:

Wie sieht für den DJ die GEMA-Kontrolle dahingehend aus, wer welchen Track angemeldet hat? Bei der riesen Anzahl an DJs und noch tausendmal größeren Anzahl an Tracks ein schwieriges, wenn nicht gar unmögliches Unterfangen.

Auf diese Frage können auch wir leider auch heute keine absolut geltenden Antworten geben. Wendet euch bei Unsicherheiten an die GEMA in eurer Bezirksdirektion – die weiß am besten Bescheid.

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Titelbild: © Dennis Junker / Dollar Photo Club
9 Kommentare
  1. …an der GEMA kommt keiner vorbei…außer Rummenigge !!!
    wer also nicht ausschließlich und nachweislich nur mit originalen (auch downloads, aber halt nur als einzige datei) arbeitet, der sollte sich anmelden und in den sauren apfel beißen. die kosten halten sich ja in grenzen. grüße

  2. Um allen Schwierigkeiten mit der GEMA aus dem Wege zu gehen, habe ich mich angemeldet und die Erst- sowie die Folgegebühr bezahlt. Die GEMA hatte mich anscheinend im Internet gefunden , sie hat mich danach angeschrieben. Wer regelmäßig professionell Musik auflegt, sollte denselben Weg gehen. Die Jahresgebühr von 55 € ist zu verschmerzen. Mit der heutigen Informationstechnik ist es meiner Meinung nach schwierig, eine regelmäßige Tätigkeit als DJ geheim zu halten. Auch an anderer Stelle ist schon soviel herausgekommen (s. Steuer-CDs), was man früher nicht für möglich gehalten hätte. Wenn jemand erwischt wird, kann’s teuer werden. Auch sollte man nicht vergessen, dass sich die GEMA evtl. ans Finanzamt wendet…

  3. mm

    Hier fehlt noch der Edit Modus zum korregieren von Rechtschreibfehlern 😉

  4. mm

    Hi,

    wenn ich das richtig aus der Gema Anmeldung lese muss ich meine Werke aber zuerst mit der (noch) 175€ Pauschale lizensieren falls noch nicht geschehen.
    Die 125,- fallen erst an, wenn ich nach nem Crash mein Backup überspiele, richtig?
    Zu dem kommt dann zukünftig jedes Jahr die neuen Tracks mit 0,13 € dazu oder halt eine Pauschale von 55,-€ je 500 Titel.

    Also wenn ein neuer DJ seine Sammlung für 175,- € erstmalig und einer Pauschale 500 Titel 55,-€ jährlich ( oder mehr) lizensiert ist er doch gut dabei.

    https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Formulare/Formulare_aida/fragebogen_discjockeys.pdf

    Grüße
    Andi aka DJ Ampired

  5. mm

    Liebe Leute,
    meine Meinung dazu ist:

    Bitte alle anmelden! Nicht nur die Künstler danken es Euch. Die Beiträge sind ja auch schnell wieder eingespielt.

    Mister FunJay

  6. mm

    Meines Wissens zählen bei i Tunes gekaufte Dateien als Originale , aber es reicht schon, wenn du die Songs in ein anderes Format konvertierst, z. Bsp von aac in mp3 oder umgekehrt und dann wäre das gemapflichtig. Ebenso das Backup, was ja eh jeder macht, also besser anmelden.

  7. mm

    Hi,Everyone! Was ist eigentlich mit den Tracks,die bei ITUNES oder BEATPORT gekauft werden? Wie wird damit umgegangen..? Zählen die wie originale CD’s oder Vinyl ? Please Contact Your Local GEMA Dealer…OMG

  8. mm

    Zum Thema Öffentlichkeit wurde das hier stark vereinfacht, die GEMA macht folgende Vorgaben: “”Nach dem Urheberrechtsgesetz § 15 (3) UrhG ist die Wiedergabe eines Werks öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Ob eine Musikwiedergabe öffentlich ist, hängt also vom Personenkreis ab, der an einer Veranstaltung mit Musikdarbietung teilnimmt: Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht (z.B. innerhalb der Familie) oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen. Der Begriff der Öffentlichkeit ist demzufolge nach dem Urheberrechtsgesetz sehr weit gefasst.
    Grundsätzlich gilt: je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht für die Öffentlichkeit dieser Veranstaltung, da bei einem großen Personenkreis alle Beteiligten untereinander gar nicht persönlich miteinander verbunden sein können. Aber gerade diese “persönliche Verbundenheit” ist das herausragende Kriterium, das vor dem Gesetz darüber entscheidet, ob eine Veranstaltung öffentlich ist oder nicht.“ (Quelle: GEMA https://www.gema.de/faq/musiknutzung/ )”
    Ob eine Weihnachtsfeier nun als öffentliche Veranstaltung gewertet werden muss, ist sicher ein Punkt, über welchen man streiten kann, denn eine persönliche Beziehung aller Personen zum Arbeitgeber ist in oftmals gegeben.
    Dem DJ sei generell empfohlen, seine Kopien gem. VR-Ö zu lizensieren, damit ist dieser aus dem Schneider, die ansonsten anfallenden GEMA-Gebühren für das Abspielen in der Öffentlichkeit muss der Veranstalter zahlen.

  9. mm

    Hallo zusammen. So sieht es aus. Ist nichts mehr hinzuzufügen. Nächste Abbunchung vom Konto von der Gema kam heute erst mit der Post. Wird am 01.12. wieder fällig. 🙂

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