DJ als nebenberuflich Selbstständiger: Das müsst ihr wissen

DJ als nebenberuflich Selbstständiger: Das müsst ihr wissen

Die nebenberufliche Selbstständigkeit als DJ hält einige Vorteile für euch bereit. Dazu kommen nicht zuletzt die Freiheit, die damit einhergeht, oder das zusätzliche Einkommen. Endlich das eigene Ding machen, ganz ohne Vorgesetzen und Co, hat einfach was. Diejenigen von euch, die ihr Hobby zum Beruf machen wollen, können dies auch in der nebenberuflichen Selbstständigkeit testen.

Bei all den Vorteilen gibt es allerdings auch ein paar Dinge, die man unbedingt wissen sollte, wenn man sich in Teilzeit selbstständig macht. Wir zeigen euch, worauf ihr achten solltet und inwieweit sich die nebenberufliche und die hauptberufliche Tätigkeit als DJ voneinander unterscheiden.

DJ als Nebenberuf oder Hauptberuf: Das sind die Unterschiede

Welcher euer Haupt- und welcher der Nebenberuf ist, hängt vor allem von der Arbeitszeit und dem erzielten Einkommen ab. Denn diese Faktoren bestimmen, wofür die Sozialversicherungsbeiträge abgegeben werden müssen. Als DJ arbeitet ihr dann nebenberuflich selbstständig, wenn ihr diese Tätigkeit nur 18 bis 20 Stunden in der Woche ausübt. Euer Haupteinkommen verdient ihr dann in der Haupttätigkeit, für die auch Sozialabgaben fällig werden.

Im Arbeitsvertrag eurer Vollzeitstelle sollte geregelt sein, dass ihr überhaupt nebenberuflich arbeiten dürft. Dann müsst ihr vor allem die Krankenkasse über eure Nebentätigkeit als DJ informieren. Wenn ihr vertraglich dazu verpflichtet seid, solltet ihr auch eurem Arbeitgeber Bescheid geben. Studenten, Rentner und Erwerbslose unterliegen noch einmal anderen Regeln. Hier gibt es vor allem Vorgaben, was den maximalen Verdienst angeht. Studenten dürfen beispielsweise bis zu 4.880 pro Jahr in der Nebentätigkeit verdienen, Rentner bis zu 6.300 Euro pro Jahr.

So meldet ihr eure nebenberufliche Tätigkeit als DJ an

Bevor ihr mit eurem Nebengewerbe loslegen könnt, solltet ihr dieses bei den zuständigen Ämtern anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr schon einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht oder nicht.

Als DJ gilt man grundsätzlich als selbstständig und nicht als Freiberufler, weshalb ihr ein Gewerbe anmelden müsst. Dieser Schritt ist wirklich einfach: Ihr geht zum Gewerbeamt, wo ihr für die Anmeldung je nach Stadt zwischen 20 und 40 Euro zahlt. Anschließend bekommt ihr vom zuständigen Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Diesen solltet ihr gewissenhaft ausfüllen oder euch dabei gegebenenfalls von einem Profi (zum Beispiel einem Steuerberater) helfen lassen.

DJ als nebenberuflicher Kleinunternehmer?

Auch als nebenberuflicher DJ könnt ihr euch als Kleinunternehmer anmelden. Damit habt ihr weniger bürokratischen Aufwand und müsst keine Umsatzsteuer abführen. Allerdings ist dies an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Kleinunternehmer dürft ihr im ersten Jahr nur bis zu 17.500 Euro verdienen und im Folgejahr bis zu 50.000 Euro. Liegt ihr voraussichtlich darüber, könnt ihr von der Kleinunternehmer-Regelung nicht Gebrauch machen. Die Vorsteuer, die ihr zum Beispiel in Form der Mehrwertsteuer zahlt, könnt ihr euch als Kleinunternehmer eventuell erst spät zurückholen. Habt ihr hohe Ausgaben für euer DJ-Equipment, ist dies vielleicht ein Nachteil, denn damit seid ihr nicht so flüssig.

Versicherung bei nebenberuflicher Tätigkeit

Bleibt es bei eurer nebenberuflichen Tätigkeit im allgemeinen Rahmen von 18 bis 20 Stunden pro Woche (wenn ihr noch einem Hauptberuf nachgeht), seid ihr über euren Arbeitgeber versichert. Überschreitet ihr diese Zeiten, solltet ihr mit eurer Krankenkasse absprechen, inwieweit ihr dann eine spezielle Versicherung benötigt. Das Gleiche gilt auch für die Rentenversicherung.

Neben den obligatorischen Versicherungen machen auch eine DJ-Haftpflichtversicherung und eine Versicherung für euer DJ-Equipment Sinn.

Die Steuern im Nebenberuf

Als selbstständige DJs zahlt ihr Umsatzsteuer (nicht als Kleinunternehmer) und Einkommenssteuer. Die Umsatzsteuer beträgt hier 19 %, die ihr natürlich auch euren Kunden berechnet, deshalb gelten diese als laufende Posten. Die Einkommenssteuer errechnet sich durch eine relativ simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Hierbei setzt ihr alle Ausgaben gegen alle Einnahmen und schaut, welcher Überschuss (Gewinn) dabei herauskommt. Dieser wird dann entsprechend versteuert.

Da ihr die Einkommenssteuer jährlich zahlt, solltet ihr jeden Monat einen Teil eurer Einnahmen zurücklegen. So habt ihr keine Probleme mit den Forderungen des Finanzamtes. Wie viel ihr zurücklegen solltet, könnt ihr bei eurem Steuerberater erfragen. Wer so richtig auf Nummer sicher gehen will, legt etwa 30 % seines Gewinns zurück.

Wollt ihr die nebenberufliche Selbstständigkeit als DJ testen?

Wenn ihr die Freiheit testen wollt, die ihr als nebenberuflicher DJ erleben könnt, meldet euch bei weltklassejungs.de an. Kunden können euch hier einfach buchen und ihr könnt ausprobieren, wie euch die Selbstständigkeit gefällt.

Titelbild: © pixabay.com
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