Schlechte Erfahrungen von DJs mit Veranstaltern

Schlechte Erfahrungen von DJs mit Veranstaltern

Immer wieder hören wir, dass sich manche Veranstalter unfair verhalten oder nicht an Absprachen halten, nachdem sie einen DJ z. B. für ein größeres Event in einem Club oder einer Disco gebucht haben: Gigs werden kurzfristig abgesagt, es werden spontan längere Spielzeiten ohne mehr Gage verlangt oder aber die Rechnung des DJs wird im Nachhinein einfach gekürzt. Während es für einen DJ Ehrensache ist, sich um Ersatz zu kümmern, wenn er mal ausfällt, ist für manchen Veranstalter das Wort “Verbindlichkeit” leider ein Fremdwort.

Welche Erfahrungen habt ihr als DJ schon mit Veranstaltern gemacht? Bitte schreibt uns dazu unten einen Kommentar, damit andere DJs von eurer Erfahrung profitieren können.

Was tun, wenn sich Auftraggeber nicht an Absprachen halten?

Die Methoden und Argumente der Veranstalter, dem DJ die Gage zu kürzen, sind sehr vielseitig. Unser Resident DJ Ben’R’G berichtet dazu aus eigener Erfahrung folgendes:

“Gerade im Bereich Disco ist gerne mal das Geld ein Streitpunkt. Besonders wenn der Club schlecht besucht ist und man als DJ vorzeitig nachhause geschickt wird. Oder die Rechnungen gekürzt werden mit der Begründung, dass fünf andere DJs auf ihre Chance warten und definitiv für weniger Geld auflegen würden.”

Dann ist da natürlich noch das große Problem der kurzfristigen Absagen mancher Clubbesitzer. Denn wenn ihr erst auf Nachfrage erfahrt, dass euer Gig fürs kommende Wochenende gestrichen ist, werdet ihr vermutlich so schnell keinen Ersatz-Gig finden und habt einen fetten Verdienstausfall. DJ Tobander empfiehlt in seinem Artikel dazu, wie Veranstalter mit DJs spielen, einen Booking Vertrag abzuschließen, gibt jedoch folgendes zu bedenken:

“Das Problem ist nur, wenn du noch keinen gewissen Status als DJ hast, was bedeutet: die Leute kommen extra wegen dir in den Laden, der Club kann mit deinem DJ Namen werben, du verdienst 1.000 € oder mehr pro Booking. Andernfalls wird den Vertrag höchstwahrscheinlich kein Mensch unterschreiben.”

DJ Tobander bezweifelt, dass beim fehlenden Bekanntheitsgrad des DJs ein Veranstater überhaupt so einen Vertrag unterschreibt. Dennoch solltet ihr versuchen, eure Aufträge mit einem Booking-Vertrag abzusichern. Darin könnt ihr beispielsweise festlegen, wieviel der Veranstalter euch für Überstunden bezahlt und welche Gebühren fällig werden, wenn der Auftraggeber den gebuchten Termin absagt. Bei Aufträgen, die ihr über weltklassejungs.de bekommen habt, müsst ihr natürlich darauf achten, dass eure Verträge mit dem Auftraggeber nicht den AGB von weltklassejungs.de widersprechen, damit die Kunden auch die versprochenen Leistungen erhalten.

Als weitere Möglichkeiten nennt DJ Tobander, sich im Voraus bezahlen zu lassen oder beim nächsten Gig in besagtem Club vom Veranstalter mehr Geld zu verlangen und so einen Teil der verlorenen Gage wieder rein zu holen.

Habt ihr auch schlechte Erfahrungen mit Auftraggebern gemacht?

Da es immer besser ist, für den Fall der Fälle informiert und gewappnet zu sein, möchten wir in diesem Artikel gerne eure persönlichen Erfahrungen mit dem Thema für andere DJs sammeln. Schreibt uns daher einfach in einem Kommentar (wenn ihr wollt auch anonym) unter diesen Artikel oder per E-Mail an info@weltklassejungs.de eine Antwort auf die Frage:

  • Welche negativen Erfahrungen habt ihr mit Veranstaltern gemacht und wie habt ihr das Problem gelöst?

Wir freuen uns auf eure Antworten. Als mobiler DJ geht ihr übrigens bei über weltklassejungs.de vermittelten Aufträgen kein Risiko ein, denn hier schließt ihr mit euren Kunden durch die Buchung einen ordentlichen Vertrag mit vereinbarten Konditionen ab, auf den ihr euch im Zweifelsfall ganz einfach berufen könnt.

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Titelbild: © Adobe Stock / Stockdonkey
8 Kommentare
  1. Obwohl wir aufgrund unserer (oftmals schlechten) Erfahrungen nur noch mit Verträgen arbeiten, ist es uns auch schon 2x passiert.
    2008 war ein Konzert, wohl aufgrund mangelhafter Werbung, schlecht besucht. Nach 4 Nummern wurde abgebrochen und nach lauten Streit zumindest ein Teil der Gage uns auf den Boden vor den Füßen geworfen. Den Rest haben wir vor Gericht erstritten.

    Und jetzt Silvester ähnliches. Volles Haus, über 100 Gäste bei Eintrittspreisen von knapp 100 Euro pro Kopf. Konzert lief gut, und wurde 2 Nummern vor Ende wegen angeblicher schlechter Leistung (der Saal hat getobt, aber egal, war wohl so schlecht 😉 ) abgebrochen. Gage wurde zunächst verweigert, und nach einigen Hin und her wurde zugesagt, dass das Geld nach Rechnungsstellung überwiesen wird. Zumindest habe ich Filmaufnahmen, die nachweisen, dass wir vor Ort waren, nicht dass behauptet wird, wir wären nicht da gewesen.

    Naja, warten wir mal ab.

    Auf jeden Fall wissen wir, warum wir nur mit Verträgen agieren.

  2. Über Wkj bin ich am 26.08.16 zu einem 50. Geburtstag in einer Reithalle in Esterwegen gebucht worden. Da ich kurz vorher operiert wurde, habe ich mich um einen Ersatz-DJ gekümmert, welcher nebenbei auch noch ein Freund von mir ist. Alle Versuche, den Veranstalter zu kontaktieren, waren vergeblich, bzw. es wurde sofort aufgelegt, als ich meinen Namen sagte. Nach Recherchen im Internet haben wir dann herausgefunden, dass dieser feine Herr einen äusserst zweifelhaften Ruf genießt. Nach Aussage der Hallenbetreiberin war für diesen Termin kein Geburtstag gebucht. Es war auch kein Zelt aufgebaut worden, wie es im Nachhinein behauptet wurde. Also kam der Verdacht auf, dass diese Veranstaltung nicht stattfindet. Mittags kommt dann tatsächlich eine SMS vom Veranstalter, in der behauptet wird, dass es einen Todesfall gegeben hat, und er die Sterbeurkunde am nächsten Tag bekommen würde. Häh???? Gleichzeitig fragte er aber an, ob ich nicht am 30.09. frei hätte, da würde die Feier dann nachgeholt. Ja nee, iss klar…..erst tot, dann doch feiern. Und ein Zelt hätte er auch aufgebaut, würde aber auf Fordeungen verzichten, weil es ja nachgeholt werden soll. Es gab definitiv kein Zelt und keine Buchung an diesem Tag. Also werde ich nun gerichtlich gegen ihn vorgehen. Ärgerlich ist nun natürlich, dass ich die Provision an Wkj trotzdem zahlen muss. Und wenn der Typ schon eine EV gemacht hat, stehe ich mit leeren Händen da. War für mich das Erste Mal, da ich sonst meine Auftäge eben durch Mundpropaganda bekomme und somit direkten Kontakt mit meinen Kunden habe.

    • mm

      Hallo Thomas,

      wir bedauern sehr, dass du dein Geld bisher nicht bekommen hast. Wir haben auch Erfahrungen mit säumigen Kunden und können dich da voll und ganz verstehen, dass es sehr frustrierend ist, für erbrachte Leistungen nicht bezahlt zu werden. Allerdings können wir auf unsere Vermittlungsprovision leider nicht verzichten und möchten dies wie folgt begründen: Unser Kerngeschäft besteht als DJ-Vergleichsportal in der Vermittlung von Dienstleistern und wir sind sehr daran interessiert, dass die Veranstaltung für beide Seiten erfolgreich verläuft. Wir investieren viel in das Marketing und in die Weiterentwicklung des Portals. Wir können aber keine Verantwortung dafür übernehmen, wenn Kunden nicht bezahlen. Der Kunde hat sich durch Bestätigung der AGB verpflichtet eventuell anfallende Stornogebühren zu bezahlen. Du kannst dich zur Durchsetzung deiner Forderung an ein Inkassobüro oder einen Anwalt wenden. Du kannst auch selber ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

      Wir drücken dir die Daumen, dass du damit Erfolg hast.

  3. Nun gut, man macht so seine Erfahrungen, meine Gage habe ich bisher immer erhalten, aber zweimal habe ich nicht’s zu essen bekommen, ok es ist ja auch kein muß, schließlich waren es Privat Feiern, eine Silberhochzeit und eine Hochzeit, bestelle ich nächstes mal halt nen Pizza Service.
    MfG. DJ Tommek

  4. Ich bin schon sehr lange als Hauptberuflicher DJ unterwegs. Bisher hatte ich keine nennenswerten Probleme mit Veranstaltern.Das liegt vielleicht auch daran das ich so gut wie alle Veranstalter persönlich treffe und auch direkt am Anfang über den Preis spreche und das die Gage am Tag des Veranstaltungsabends in bar gezahlt wird. Ich rufe auch ein bis zwei Tage vor dem Termin an und Frage ob es Änderungen gibt und an die Gage erinnere ich auch noch einmal. Das funktioniert super und die Veranstalter wissen dann wie es läuft. Denn nichts ist schlimmer, bei einer super Party, wo der Veranstalter das Geld vergessen hat. So kann man peinliche Situationen, auch für den Veranstalter umgehen.

  5. Ich hatte bis jetzt Glück. Fast 300 Veranstaltungen, immer direkt im Anschluß oder bei Firmenkunden via Rechnung und 14 Tagen Zahlungsziel abgerechnet. Musste bisher “nur” 3 mal deutlich werden (im juristisch-schriftlichen Sinn; mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens), um nach 30 Tagen (in einem Fall 6 Wochen) mein Geld zu erhalten. Trotzdem geht mir bei sowas immer schnell die Muffe… Es sind ja keine Bagatellbeträge. Mein Vor-Schreiber hat bereits das Worst-Case-Szenario beschrieben: hinterher stellt sich raus, daß da gar kein Geld zu holen ist. Dann hast Du wertloses Urteil mit Anspruch zum Popowischen…

    ebenfalls bereits erlebt habe ich gerade bei Hochzeiten, daß man sich gerne um kleinere bis mittelgroße Zeiträume herummogeln möchte…

    “Ach, schön daß Du schon 45 Minuten früher fertig bist mit Aufbau. Kannst ja schon mal was laufen lassen für uns…” (manchmal wird das dann auch von den Servicekräften der Location gewünscht).

    Die Frage, wer mir die 30,- € zusätzlich zahlt bzw. daß es 30,- € teurer wird traut man sich manchmal nicht zu stellen, denn es könnte ja ggf. Auswirkungen auf Bewertungen oder (ausbleibende) Folgebuchungen haben.
    Auch hier habe ich schon positives (überwiegend), aber eben auch negatives erlebt. 30,- € Gage verschenkt zum Preis einer guten Bewertung und eines schlechten Magengrummelns, weil ich mich betrogen fühle.

    Was auffallend in den letzten Jahren zugenommen hat sind Locations, deren Inhaber oder Betreiber mir als Fachmann/Unternehmer in die tontechnische Parade fahren wollen und meinen, sie könnten mir erzählen, was gut/schlecht bzw richtig/falsch sei. Wenn ich dann erwidere, daß das MEIN Fachgebiet sei, kommt ein lapidares “das sagen die alle” (damit sind dann Billig-Amateure aus der Umgebung gemeint, nehme ich an…).

    Und ab und an die Locations, die meinen, ich käme um kostenlos ihnen die Arbeit des Aufhübschens ihrer Location mit zu machen. Stellen einfach Scheinwerfer hin und erwarten von mir kostenfreie Übernahme der Verkabelung, Justierung und Inbetriebnahme. Auch das empfinde ich als unverschämt… Mittlerweile habe ich dem einen Riegel vorgeschoben und berechne auch hierfür ggf. eine Pauschale.

  6. Es war Silvester 15/16, ich wurde über WKJ gebucht, der Kunde war [Name entfernt] in Melle.
    Die Feier war gut, bis auf das ich keine andere Möglichkeit hatte, meine Boxen direkt an die Theke zu stellen und, na klar, ein Gast, verschüttet sein Bier drüber, aber das ist alles unwichtig, jetzt geht’s erst los.
    Der Chef war aus Pakistan, aber TOP in Ordnung.
    Am Ende der Feier, wollte ich, wie vereinbart kassieren, doch er wollte es überweisen, ich war skeptisch, doch er sagte, dass er eine GmbH hat und da kann nichts passieren, doch es kam anders. Als ich nach 2 Wochen immer noch nicht mein Geld hatte, rief ich an, er ließ sich verleugnen, auch nach 4 Anrufen und 3 Mails.
    Ich schaltete meinen Anwalt ein, der ihm geschrieben hat, keine Reaktion, Gerichtstermin, keine Reaktion, er hat verloren und muss zahlen, gerichtsvollzieher sagt, es ist nichts zu pfänden. Nun läuft es immer noch und wir haben Juli, jetzt hat er nochmal 2 Wochen Zeit, dann muss er sein Konto offen legen. Ich hoffe das ich mein Geld irgendwann bekomme. An alle DJ’s, macht da keine Musik, der Kunde muss eigentlich bei WKJ gesperrt werden, dass nicht noch einer drauf reinfällt.
    Nach 25 Jahren DJ, ist dass mein schlechtestes Erlebnis mit einem Veranstalter.
    Beste Grüße
    DJ Dimo

    • mm

      Hallo Dirk, vielen Dank für dein Feedback. Wir bedauern sehr, dass du deine DJ-Gage bisher nicht bekommen hast. Wir haben auch Erfahrungen mit säumigen Kunden und können dich da voll und ganz verstehen, dass es sehr frustrierend ist, für erbrachte Leistungen nicht bezahlt zu werden.

      Du kannst dieses Problem zukünftig vermeiden, indem du deine DJ-Gage vor der Veranstaltung am Veranstaltungsort kassierst. Der Kunde hat sich durch Bestätigung der AGB verpflichtet den DJ am Tag der Veranstaltung in Bar zu bezahlen. Ob du deine Gage vor oder direkt nach der Veranstaltung kassierst, bleibt dabei dir überlassen.

      Kannst du uns die Nummer zu dieser Buchung noch per Mail mitteilen? Unter dem von dir genannten Kundennamen können wir keine Buchung finden. Dann können wir ggf. schauen, ob dieser Kunde noch weitere Buchungen bei uns getätigt hat.

      PS: Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde der Kundenname in deinem Kommentar entfernt.

      Weltklasse Grüße
      Dein weltklassejungs-Team

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